Datenbestand vom 29. November 2024
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aktualisiert am 29. November 2024
978-3-86853-785-7, Reihe Rechtswissenschaften
Sven Müller Abgrenzungsvereinbarungen im Markenrecht
296 Seiten, Dissertation Friedrich-Schiller-Universität Jena (2010), Hardcover, A5
Markenrechtliche Streitigkeiten werden überwiegend durch den Abschluss von Abgrenzungsvereinbarungen beigelegt. Aufgrund der enormen Dichte an geschützten Kennzeichen ist anzunehmen, dass die überwiegende Zahl der Markeninhaber bereits mit dem Abschluss einer Abgrenzungsvereinbarung konfrontiert worden ist. Umso erstaunlicher ist es, dass dieser Vertragstypus nur selten Gegenstand der Rechtsprechung und Inhalt von Literaturbeiträgen ist.
Mittels einer Abgrenzungsvereinbarung grenzen mindestens zwei Markeninhaber die Schutzbereiche ihrer Zeichen gegeneinander ab, um eine tatsächliche oder vermeintliche Kollision ihrer Marken auszuräumen. Auf diesem Weg soll eine Beeinträchtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Interessen für alle Zukunft ausgeschlossen werden. Investitionen in den Ausbau der Marke sind insbesondere für den Inhaber der jüngeren Marke nur dann sinnvoll, wenn er sich darauf verlassen kann, dass durch den Inhaber der prioritätsälteren Kollisionsmarke keine Gefahr mehr droht. Ein erneutes Aufleben des markenrechtlichen Konflikts nach Jahren der Koexistenz würde zu wirtschaftlich untragbaren Konsequenzen für einen der beiden Markeninhaber führen, wenn er von seiner eingeführten Marke auf eine andere ausweichen muss.
Dieser Problematik hat sich die vorliegende Untersuchung angenommen und als Ergebnis einen Leitfaden für den Abschluss einer Abgrenzungsvereinbarung und für die Ausgestaltung einzelner Regelungen herausgearbeitet.